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Vertragskonditionen



01. Der Mieter muss Volljährig und Unterschriftsberechtigt sein. Er behandelt die Mietobjekte Sachgemäß und mit größter Sorgfalt.

02. Die Vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Änderungen der Abhol-/Rückgabetermine bzw. Leistungen bedürfen der Schriftlichkeit oder werden gemäß der aktuellen Mietpreisliste berechnet. Die Mietobjekte sind nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich zu retournieren.

03. Im Mietpreis sind alle notwendigen Lampen eingerechnet. Bei Bedarf können die mitgelieferten Ersatzlampen eingesetzt werden, jedoch müssen die defekten Lampen zurückgegeben werden. Nichtretournierte Lampen werden dem Mieter zum Neupreis verrechnet.

04. Die aufgeführten Mietobjekte sind lediglich gemietet und bleiben im Besitz der Firma Veranstaltungsservice-Leuteritz. Nach Vertragsunterzeichnung bleiben die Mietobjekte für die vereinbarte Zeitspanne reserviert. Unsere Firmenlogos dürfen durch den Mieter weder unsichtbar gemacht noch entfernt werden. Bei Nichtbeachtung werden dem Mieter sämtliche Kosten für die Wiederherstellung in Rechnung gestellt.

05. Der Mieter haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an und von den Mietobjekten, entstehend durch Transport, Witterung, nichteinhalten der Netznormen, unsachgemäße Bedienung, Diebstahl, Drittpersonen, Verschmutzung, etc... Diese Haftung umfasst nicht nur die tatsächliche Einsatzdauer der Objekte, sondern den ganzen Zeitraum zwischen Abholung/Entgegennahme und Rückgabe/Rückname.

06. Retournierte Mietobjekte werden durch uns getestet. Wir behalten uns das Recht vor während 3 Tagen nach Retournierung, auf den Mieter Regress zu nehmen. Reparaturkosten werden in Rechnung gestellt. Jede Änderung an den Mietobjekten durch den Mieter ist untersagt oder bedarf der Schriftlichkeit.

07. Für die Infrastruktur (Stromanschluss, Witterungsschutz, Bühne, Regieplatz, etc.) sorgt der Mieter. Vereinbarte Netzanschlussnormen sind einzuhalten. Die Installation durch einen Elektriker ist wenn nicht anders Vereinbart, Sache des Mieters.

08. Sind vereinbarte Helfer des Mieters zur vereinbarten Zeit nicht am Ort, wird pro fehlenden Helfer ein Ansatz von € 75.00/Tag als Verrechnungsbasis eingesetzt.

09. Der Mieter bezahlt bei Rücktritt vom Mietvertrag bis 5 Tage vor dem Mietbeginn 50% der Mietvertragssumme. Für jeden weiteren Tag werden zusätzliche 5% berechnet. Sind durch Vorbereitungen und anderweitige Absagen höhere Kosten entstanden, wird dem Mieter der tatsächliche Aufwand berechnet.

10. Bei Abholmieten ist der Mietbetrag Brutto in Bar beim Abholen zu bezahlen. Der Mieter selbst führt den Auf- und Ablad aus. Die Mietobjekte sind in geschlossenen Fahrzeugen zu transportieren. Nicht retourniertes Material ist bei der Rückgabe Bar zu bezahlen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug wird die Forderung unverzüglich zum Inkasso übergeben.

11. Bei Abholmieten bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift das Material in einwandfreiem Zustand erhalten zu haben und über die Bedienung und Installation in Kenntnis gesetzt worden zu sein oder über das vollumfängliche Wissen darüber zu verfügen.

12. Bei Mieten mit Transporten, Montagen und Bedienung durch Veranstaltungsservice-Leuteritz gelten folgende Zahlungskonditionen: 50% bis 10 Tage vor dem ersten Miettag, 50% am letzten Miettag vor der Demontage, jedoch spätestens bis 24.00 Uhr. Ansonsten gelten die aufgeführten Zahlungskonditionen.

13. Der Mieter hat das Recht, sich Mietobjekte vorführen und erklären zu lassen. Sollten vereinbarte Mietobjekte nicht abholbereit sein, wird Veranstaltungsservice-Leuteritz für einen gleichwertigen Ersatz besorgt sein.

14. Der Mieter, oder sein gesetzlicher Vertreter, erklärt mit seiner Unterschrift, mit diesen Konditionen einverstanden zu sein.